Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des “Wiener Kabarettfestivals” und deren Räumlichkeiten, sowie dessen Veranstalter der Lefor Oberbauer GmbH. 

Stand: 14.12.2021.

1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Lefor Oberbauer GmbH und allen Personen, welche die Räumlichkeiten des “Wiener Kabarettfestivals” betreten (Kund:innen/Gäste, Partner:innen, Personal, und von der Lefor Oberbauer GmbH beauftragte Personen etc.) und sind zudem Bestandteil des Vertrages zwischen Gästen/Kund:innen/Partner:innen und der Lefor Oberbauer GmbH. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für die von der Lefor Oberbauer GmbH organisierten Veranstaltungen und Gemeinschaftsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Partner:innen, als auch für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des “Wiener Kabarettfestivals”.

1.2. Die AGB gelten additiv zu abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen mit der Lefor Oberbauer GmbH und ersetzen diese nicht. Individuell abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten dieser AGB sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der Lefor Oberbauer GmbH.

1.3. Des Weiteren unterwirft sich der Kunde/die Kundin bzw. der Gast mit dem Erwerb eines Tickets und dem dadurch einhergehenden Vertragsabschlusses mit der „Praterbühne“, den geltenden AGB und der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen.

1.4. Die Hausordnung, die für die Räumlichkeiten des “Wiener Kabarettfestivals” gilt, ist Bestandteil der AGB der Lefor Oberbauer GmbH und in diese integriert.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen sowie der unter ihrer Zugrundelegung abgeschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame oder rechtswidrige Bestimmung ist durch eine wirksame, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6. Sofern die Abwicklung des Kartenverkaufs von einem Vertriebspartner des Veranstalters erfolgt, so gelten dessen AGB ergänzend zu diesen AGB und demnach sind sämtliche Rechte und Pflichten aus den AGB der Lefor Oberbauer GmbH auch auf Dritte zu überbinden.

2.1. Die Lefor Oberbauer GmbH ist bemüht, seinen Kunden/Gästen den bestmöglichen Service bei der Buchung von Tickets für den Besuch seiner Veranstaltungen zu bieten. Kunden/Gäste haben jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, ein oder mehrere Tickets für den Besuch einer Veranstaltung buchen zu können. Insbesondere behält sich die Lefor Oberbauer GmbH das Recht vor, bestimmten Personen die Buchung von Tickets für einen bestimmten Zeitraum oder – in gravierenden Fällen auf Dauer – zu versagen, wenn diese die geordnete Buchung von Tickets oder andere Besucher stören oder der Hausordnung bzw. den Anordnungen der Mitarbeiter/innen der Lefor Oberbauer GmbH zuwiderhandeln.

2.2. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Kunden/innen müssen volljährig sein, um Tickets für den Besuch einer Veranstaltung der Lefor Oberbauer GmbH buchen zu können. Die Vertragssprache ist Deutsch, die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

2.3. Die Lefor Oberbauer GmbH ist berechtigt, Namen und Kontaktdaten von Kunden/innen (z.B. Emailadressen oder Telefonnummern) beim Ticketkauf zu erheben, die Tickets für den Besuch einer Veranstaltung der Lefor Oberbauer GmbH (zur Sicherstellung eines sozialen Preisgefüges und/oder aus Sicherheitsgründen) mit dem Namen der Kunden/Gäste zu personalisieren und deren Identität vor dem Einlass zu einer Veranstaltung zu kontrollieren.

2.4. Die Lefor Oberbauer GmbH ist berechtigt, die erfassten und gespeicherten Kontaktdaten der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen auf Verlangen von Vertreterinnen bzw. Vertretern des Magistrates der Stadt Wien oder der Landespolizeidirektion Wien jederzeit zu dem Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung aufgrund eines Verdachts- oder Erkrankungsfalls bei der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

2.5. Die Übertragbarkeit der Tickets ist generell untersagt; über eine allfällig eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit ist mit der Lefor Oberbauer GmbH schriftlich zu kommunizieren.

2.6. Die Lefor Oberbauer GmbH behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen oder besseren Kategorie zur Verfügung zu stellen.

3.1. Der freie Vorverkauf an der Kassa beginnt für die Veranstaltungen des “Wiener Kabarettfestivals” mit der Bekanntgabe im Internet. Ticketpartner ist die WT Wien Ticket GmbH. Die Lefor Oberbauer GmbH weist darauf hin, dass für den freien Vorverkauf durch bestehende Verpflichtungen, geschäftspolitische Entscheidungen und schriftliche Kartenbestellungen das Angebot begrenzt sein kann und weist ferner darauf hin, dass bei einzelnen Veranstaltungen kein freier Kartenvorverkauf stattfindet oder bereits im Vorverkauf befindende Veranstaltungen für den freien Verkauf wieder gesperrt werden können. Dies wird für die jeweilige Veranstaltung im Internet unter www.wienerkabarettfestivals.at angezeigt.
Zum Kauf angeboten werden fixe, nummerierte Sitzplätze, welche online auf www.wienerkabarettfestivals.at , im Zuge des Sitzplanes der jeweiligen Veranstaltung, zur Ansicht stehen. Die Kassa ist an Veranstaltungstagen von 17.00-20.00 Uhr geöffnet.

3.2. Telefonische Bestellungen
Die telefonische Bestellung von Karten ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

3.3. Zahlung
Der Kauf von Tickets bzw. von bereits reservierten Tickets wird per Bar- oder per Bankomat- bzw. Kreditkartenzahlung abgewickelt.

3.4. Eintrittspreise
Für die Veranstaltungen der Lefor Oberbauer GmbH gibt es verschiedene Preiskategorien. Die Zuordnung einer Veranstaltung zu den einzelnen Preisgruppen, Sonderpreisen etc. wird in den Publikationen des “Wiener Kabarettfestivals” (vor allem unter www.wienerkabarettfestivals.at) bekannt gegeben.
Ermäßigungen, Rabatte, Boni o. ä. werden ausschließlich durch die Lefor Oberbauer GmbH gewährt. Irrtümliche Verwechslungen von Preisen auf der eigenen Internetseite (www.wienerkabarettfestivals.at) werden von der Lefor Oberbauer GmbH sofort nach Reservierungseingang schriftlich oder telefonisch korrigiert. Der Besucher hat daraufhin das Recht, seine Reservierung zu stornieren.

4.1. Kartenverlust
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird von der Lefor Oberbauer GmbH grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Bei Kartenverlust stellt die Lefor Oberbauer GmbH nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der/die Betreffende glaubhaft nachweisen kann, welche Karten er/sie gekauft hat (z.B. durch Rechnungsnummer) und sich der/die Betreffende durch einen amtliches Lichtbildausweis ausweisen kann. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte.

4.2. Umtausch und Rücknahme von Karten
Es besteht kein Anspruch zur Rücknahme oder Umtausch von Karten und Geschenkgutscheinen, außer die angesetzte Veranstaltung fällt aus. Insbesondere bleiben Änderungen innerhalb des Programms und Umbesetzungen (insbesondere von Darstellern und Musikern) vorbehalten und begründen keinen Anspruch zur Rücknahme oder Umtausch von Karten.

4.3. Weitergabe von Eintrittskarten, Haftung für Preise Dritter
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten und von der Lefor Oberbauer GmbH gewährten Dienst- oder Freikarten ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten an der Kassa des “Wiener Kabarettfestivals” ist nicht gestattet. Die Lefor Oberbauer GmbH haftet den Besucher:innen gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstalter:innen bzw. anderen Kartenanbieter:innen.

4.4. Veranstaltungsausfall oder -abbruch
Fällt eine Veranstaltung aus oder wird diese aus dem freien Kartenverkauf wieder herausgenommen, werden ein oder mehrere Ersatztermine angeboten. Können die angebotenen Ersatztermine nicht wahrgenommen werden oder ist kein Ersatztermin möglich, werden die Eintrittskarten in einen von der Lefor Oberbauer GmbH ausgestellten Wertgutschein umgetauscht. Weitere Aufwendungen des Besuchers/der Besucherin oder Provisionen (z. B. Erwerb eines Tickets bei Dritten), die durch Kauf einer Eintrittskarte bei Dritten entstanden sind, werden nicht ersetzt. Ein Veranstaltungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarten nachzuweisen und der Lefor Oberbauer GmbH innerhalb von 14 Tagen nach der ursprünglichen Veranstaltung geltend zu machen.

4.5. Geschenkgutscheine/Wertgutscheine( zB. Ersatzgutscheine)
Ein von der Lefor Oberbauer GmbH ausgestellter Gutschein hat die gesetzlich festgelegte Gültigkeit ab Ausstellungsdatum und kann an der Kassa des “Wiener Kabarettfestivals” nur gegen vorherige Absprache mit der Lefor Oberbauer GmbH gegen eine Eintrittskarte eingetauscht werden. Eine teilweise oder vollständige Aus- und Rückzahlung ist grundsätzlich nicht möglich. Übersteigt der Kartenpreis den Wert des Gutscheins ist er durch Zuzahlung auszugleichen, dies gilt auch bei Preisänderungen innerhalb der Gutscheingültigkeit.

4.6 Gültigkeit der Eintrittskarten
Die, an den dafür festgelegten Vorverkaufsstellen, erworbenen Tickets ermöglichen den Kunden/Gästen eine Eintrittserlaubnis für die auf dem Ticket beschriebene Veranstaltung. Diese Eintrittsberechtigung gilt ausschließlich für jene Veranstaltungsstätte („Wiener Kabarettfestival“), die für die besagte Veranstaltung festgelegt wurde und nur für das auf dem Ticket beschriebene Datum. Tickets können demnach nicht für andere Veranstaltungen, gleiche Veranstaltungen an einem anderen Tag (bzw. zu einer anderen Uhrzeit), oder für eine andere Veranstaltungsstätte verwendet werden.

5.1. Der gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist nur Vertriebspartnern der Lefor Oberbauer GmbH gestattet und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Einlass zu den Vorstellungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte (im Original vorliegend) gewährt. Die Lefor Oberbauer GmbH kann den Verkauf von Eintrittskarten und die Ausgabe von Ersatzkarten an Unternehmen und Personen verweigern, die ohne Zustimmung gewerblich mit Eintrittskarten handeln oder entsprechende Netzwerke bedienen. Die Lefor Oberbauer GmbH übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten anderer Kartenanbieter, für deren Leistungen und deren Preisaufschläge.

5.2. Die Verwendung von Datenmaterial zu Werbezwecken (Text-, Audio-, Bild- und Videomaterial) ist nur Sponsoren und Vertriebspartnern/ Geschäftspartnern (oder dem Management der KüstlerInnen, bzw. den KünstlerInnen selbst) unter Nennung des Nachweises gestattet und nur nach vorgegangener schriftlicher Abstimmung mit der Lefor Oberbauer GmbH.

6.1. Alle Leistungen der Lefor Oberbauer GmbH, insbesondere Konzepte, Projektunterlagen, Präsentationsunterlagen und dergleichen sowie auch einzelne Teile davon, seien sie in schriftlicher oder elektronischer Form, bleiben auch während und nach Leistungserbringung im Eigentum der Lefor Oberbauer GmbH. Urheberrechte Dritter werden durch diese AGB nicht berührt.

6.2. Die Nutzung von Leistungen, Konzepten und Projektunterlagen, die über den ursprünglichen, vereinbarten Zweck und Umfang des Vertragsverhältnisses hinausgehen, bedürfen – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich oder sonst geschützt sind – der Zustimmung der Lefor Oberbauer GmbH.

6.3. Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums der Lefor Oberbauer GmbH oder eines dritten Urhebers/einer dritten Urheberin oder Eigentümers/Eigentümerin ist die handelnde Person schadenersatzpflichtig.

6.4. Auch im Falle eines nicht zustande kommenden Projektes, bleiben alle Leistungen der Lefor Oberbauer GmbH, insbesondere deren Konzepte, Ideen etc. im Eigentum der Lefor Oberbauer GmbH. Andere Parteien sind nicht berechtigt, die Inhalte in irgendeiner Form weiter zu nutzen. Entsprechende Unterlagen sind unverzüglich an die Lefor Oberbauer GmbH zurückzustellen.

Sowohl etwaige Geschäftspartner:innen, das Personal, etc., als auch die Lefor Oberbauer GmbH verpflichten sich, alle Information, welche sich auf den Geschäftsbetrieb beziehen und die ihnen im Rahmen der Aufträge und der Leistungserbringung zur Kenntnis gebracht wurden, vertraulich zu behandeln. Ein Geschäftspartner/eine Geschäftspartnerin darf die technischen und geschäftsinternen Daten und Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung der Lefor Oberbauer GmbH weder selbst nutzen bzw. damit in Konkurrenz treten, noch Dritten weitergeben oder zugänglich machen.

8.1.Bei Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erteilt der/die Besucher/in der Lefor Oberbauer GmbH, sowie dem übertragenden oder aufnehmenden Dritten seine/ihre Zustimmung, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet, gespeichert, verbreitet, vertrieben oder anderwärtig verwendet werden dürfen.

8.2.Der Mitschnitt von Bild- und Tonmaterial während der Vorstellungen in den Räumlichen des “Wiener Kabarettfestivals” wird den Kund:innen/Gästen und anderen Personen von Seiten der  Lefor Oberbauer GmbH untersagt, und kann im Falle einer Verletzung von Urheberrechten zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Mit dem Kauf der Eintrittskarten bzw. mit dem Einlösen eines Wertgutscheines oder einer schriftlichen Eintrittsberechtigung der Lefor Oberbauer GmbH, akzeptiert jeder Kunde/ jede Kundin bzw. jeder Gast (sowie jede Person, welche die Räumlichkeiten einer der Veranstaltungstätten der Lefor Oberbauer GmbH betritt) die AGB des “Wiener Kabarettfestivals” und die darin inbegriffenen Einlass- und Verhaltensregeln, sowie die Haus- und Platzordnungen, und unterwirft sich diesen. Ein Mindestalter von 14 Jahren für Kund:innen/Gäste von Abendveranstaltungen der Lefor Oberbauer GmbH ist vorgeschrieben, da Programme unter Umständen Schimpfwörter und Inhalte mit sexuellem Hintergrund beinhalten können, die für gewisse Altersgruppen ungeeignet sind. Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Projektleitung unter hubner@leforoberbauer.at. Das Einlasspersonal ist berechtigt im Zweifelsfall eine Alterskontrolle anhand eines amtlichen Lichtbildausweises durchzuführen und als Folge ein Zutrittsverbot auszusprechen, wenn die vorgeschriebenen Parameter nicht eingehalten werden können.

9.1. Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung reibungsloser Einlasskontrollen bestehen folgende Einlassregelungen bei allen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des “Wiener Kabarettfestivals”: Eine gültige Eintrittsberechtigung (Ticket, schriftlicher Nachweis) ist Grundvoraussetzung, um Veranstaltungen des “Wiener Kabarettfestivals“ besuchen zu dürfen.

9.2. Sitzplätze

Wie in den vorgegangenen Punkten (Vorverkauf) bereits beschrieben, werden fixe Sitzplätze für die Veranstaltungen des “Wiener Kabarettfestivals” zum Kauf angeboten. Die Darstellung des Sitzplanes der jeweiligen Vorstellung, bzw. das Preisangebot, befindet sich auf den Homepages der dafür vorgesehenen Onlineshops (www.wienerkabarettfestival.atwww.wienticket.at).

9.3 Garderobe

Eine Garderobe steht nicht zur Verfügung. Gegenstände, die nicht mitgeführt werden dürfen (siehe Punkt , müssen am Einlass zurückgelassen werden. Für solche Gegenstände übernimmt die Lefor Oberbauer GmbH keine Haftung. 

9.4. Kunden/Gästen kann der Einlass verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Personen belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn Kunden/Gäste in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben.

 

9.5. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat auf dem Gelände des Veranstalters anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Kunden/Gäste können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.

 

9.6. Einlass nach Vorstellungsbeginn
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf den
Veranstaltungsverlauf zu einem durch das Einlasspersonal zu bestimmenden Zeitpunkt in den Zuschauerraum auf ihre bzw. bis zur Pause auch auf andere Plätze eingelassen werden.

9.7. In den Veranstaltungsstätten des “Wiener Kabarettfestivals“ gilt ein Ausschankverbot alkoholhaltiger Getränke an Personen unter 18 Jahren. Das Personal ist im Zweifelsfall berechtigt eine Alterskontrolle anhand eines amtlichen Lichtbildausweises durchzuführen.

9.8. Verhaltensregeln
Die Gäste/Kunden verpflichten sich, sich einer für das Veranstaltungsgelände bestehenden „Hausordnung/Platzordnung“ zu unterwerfen.
Die Besucher/innen verpflichten sich außerdem, jegliche Störung der Veranstaltung zu unterlassen und sich den Anweisungen des Personals zu unterwerfen sowie im Falle von Zuwiderhandlungen das Gelände über Aufforderung zu verlasse

10.1. Wenn in diesen AGB nicht anders bestimmt, richten sich Ihre Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. Die Lefor Oberbauer GmbH haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist die Lefor Oberbauer GmbH für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte macht sich die Lefor Oberbauer GmbH nicht zu Eigen. Sofern sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der Link zu diesen Seiten sofort gelöscht.

10.3.Bezüglich Veranstaltungsort handelt es sich beim “Wiener Kabarettfestival” um ein Freiluftgelände, dessen Benützung auf eigene Gefahr der Besucher:innen erfolgt. Die Lefor Oberbauer GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unachtsamkeit der Besucher:innen oder durch Zufall bzw. Unfall bei Benützung der Räumlichkeit/des Geländes oder aufgrund natürlicher Ereignisse, wie insbesondere der Witterung oder durch Tiere, verursacht werden. Die Besucher:innen haben selbst für taugliche (Regen-) Bekleidung zu sorgen.

10.4. Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für minderjährige Begleitpersonen.

10.5. Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, erkennt an, dass sie sich im Veranstaltungsgelände und in dessen Umfeld auf eigene Gefahr aufhält und den Veranstalter oder andere relevante Personen und Organe nicht für eingegangene Risiken, Gefahren oder Verlust einschließlich Körperverletzung, Schäden am Privateigentum, Verlust von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch der Veranstaltung resultieren, verantwortlich gemacht werden können, unabhängig davon, ob sich diese Vorfälle vor, während oder nach dem Besuch ereignen, mit Ausnahme von Ereignissen, die durch grobe Fahrlässigkeit und/oder vorsätzliches Verschulden des Veranstalters verursacht werden. 

10.6. Sämtliche Unfälle oder Schäden sind trotzdem unverzüglich anzuzeigen. 

11.1. Der Kunde/die Kundin bzw. der Gast/Partner ist damit einverstanden, dass die Lefor Oberbauer GmbH seine/ihre im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten für den erteilten Auftrag in ihrer EDV-Anlage speichert, maschinell verarbeitet, auswertet und über Produkte der Lefor Oberbauer GmbH in Form von Newsletter informiert.

11.2. Bild- und Tonmaterial, Interviews, Konzepte, etc. die ohne Wissen und Genehmigung der Lefor Oberbauer GmbH veröffentlich werden, liegen nicht in ihrer Einflussnahme und sind der Lefor Oberbauer GmbH juristisch nicht anzulasten.

11.3 Haftungsausschluss – rechtliche Hinweise
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Webseite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

11.3.1. Haftung für Inhalte dieser Webseite
Die Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir jedoch keine Gewähr. Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige
Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

11.3.2. Haftung für Links auf Webseiten Dritter
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11.3.3. Urheberrecht
Die Lefor Oberbauer GmbH ist bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf dieser Webseite unterliegen dem Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Einspeicherung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Das unerlaubte Kopieren/Speichern der bereitgestellten Informationen auf diesen Webseiten ist nicht gestattet und strafbar.

11.4. Datenschutzerklärung
Die Lefor Oberbauer GmbH legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Um Sie in vollem Umfang über die Verwendung personenbezogener Daten zu informieren, bitten wir Sie die folgenden Datenschutzhinweise zur Kenntnis zu nehmen.

11.4.1. Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen
Der Nutzer/die Nutzerin hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn/sie gespeichert wurden. Zusätzlich hat Der Nutzer/die Nutzerin das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner/ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

11.4.2. Datenschutz
Durch den Besuch des Internetauftritts können Informationen (Datum, Uhrzeit, aufgerufene Seite) über den Zugriff auf dem Server gespeichert werden. Es werden keine personenbezogenen (z. B. Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) Daten, gespeichert. Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies, sofern möglich, nur mit dem vorherigen Einverständnis des Nutzers der Webseite. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht statt. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht gewährleistet werden kann. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die durch solche Sicherheitslücken entstandenen Schäden. Der Verwendung der Kontaktdaten durch Dritte zur gewerblichen Nutzung wird ausdrücklich widersprochen. Es sei denn, der Anbieter hat zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte für den Fall der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, z. B. durch Spam-Mails, vor.

11.4.3. Persönliche Daten
Persönliche Daten, die Sie auf dieser Website elektronisch übermitteln, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönlichen Angaben, werden von der Lefor Oberbauer GmbH nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Provider erhebt und speichert automatisch Informationen am Webserver. Diese Daten können ohne Prüfung weiterer Datenquellen keinen bestimmten Personen zugeordnet werden und die Lefor Oberbauer GmbH wertet diese Daten auch nicht weiter aus solange keine rechtswidrige Nutzung unserer Webseite vorliegt.

11.4.4. Cookies
Cookies sind kleine Dateien, die es dieser Webseite ermöglichen auf dem Computer des Besuchers spezifische, auf den Nutzer bezogene Informationen zu speichern, während unsere Website besucht wird. Cookies helfen uns dabei, die Nutzungshäufigkeit und die Anzahl der Nutzer unserer Internetseiten zu ermitteln, sowie unsere Angebote für Sie komfortabel und effizient zu gestalten. Die Lefor Oberbauer GmbH verwendet einerseits Session-Cookies, die ausschließlich für die Dauer Ihrer Nutzung unserer Website zwischengespeichert werden und zum anderen permanente Cookies, um Informationen über Besucher festzuhalten, die wiederholt auf die Website zugreifen. Der Zweck des Einsatzes dieser Cookies besteht darin, eine optimale Benutzerführung anbieten zu können sowie Besucher:innen wiederzuerkennen und bei wiederholter Nutzung eine möglichst attraktive Website und interessante Inhalte präsentieren zu können. Der Inhalt eines permanenten Cookies beschränkt sich auf eine Identifikationsnummer. Name, IP-Adresse usw. werden nichtgespeichert. Eine Einzelprofilbildung über Ihr Nutzungsverhalten findet nicht statt. Eine Nutzung unserer Angebote ist auch ohne Cookies möglich. Sie können in Ihrem Browser das Speichern von Cookies deaktivieren, auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Webbrowser (Chrome, IE, Firefox,…) so einstellen, dass er sie benachrichtigt, sobald ein Cookie gesendet wird. Sie können Cookies auch jederzeit von der Festplatte ihres PC löschen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie in diesem Fall mit einer eingeschränkten Darstellung der Seite und mit einer eingeschränkten Benutzerführung rechnen müssen.

11.4.5. Google Maps
Diese Webseite verwendet Google Maps für die Darstellung von Karteninformationen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der MapsFunktionen durch Besucher der Webseiten erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Datenschutzhinweisen von Google auf https://www.google.at/intl/de/policies/privacy/ entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre Einstellungen verändern, so dass Sie Ihre Daten verwalten und schützen können.

11.4.6. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook
Dieses Angebot verwendet Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird („Facebook“). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel, den Begriffen „Like“, „Gefällt mir“ oder einem „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz „Facebook Social Plugin“ gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/. Wenn ein Nutzer eine Webseite dieses Angebots aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Der Anbieter hat daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend seinem Kenntnisstand.
Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Angebots aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer , können diese den Datenschutzhinweisen von Facebookentnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/. Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Angebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor dem Besuch des Internetauftritts bei Facebook ausloggen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der FacebookProfileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads.

11.4.7 Datenschutzerklärung für die Nutzung von YouTube
Auf unserer Webseite sind Funktionen des Dienstes YouTube implementiert. Diese Funktionen werden durch die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA angeboten. Die eingebundenen Videos legen bei dem Aufrufen der Webseite Cookies auf den Computern der User ab. Wer das Setzen von Cookies für das Google-Werbeprogramm deaktiviert hat, wird auch beim Aufrufen von YouTube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. YouTube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, müssen Sie das im Browser blockieren.

11.4.8. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Instagram
Auf unserer Webseite sind Funktionen des Dienstes Instagram eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA integriert. Wenn Sie in Ihren Instagram-Account eingeloggt sind, können Sie durch Anklicken des Instagram-Buttons die Inhalte unserer Seiten mit Ihrem Instagram-Profil verlinken. Dadurch kann Instagram den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Instagram erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram auf https://www.instagram.com/about/legal/privacy/.

Der Nachweis erfolgt jeweils direkt bei den verwendeten Bildmaterialien. Wenn die Lefor Oberbauer GmbH die Zustimmung der Künstler:innen/Manager:innen für die Verwendung etwaiger Bilder bzw. Videos derer erhalten hat, können Nachweise auf der Homepage entfallen.

1 Präambel 

Diese Haus- und Platzordnung (nachfolgend „Hausordnung”) ist eine Benutzungsordnung. Sie gilt für alle Vorstellungen des “Wiener Kabarettfestivals“, veranstaltet von der Lefor Oberbauer GmbH (nachfolgend „Veranstalter“). Die Hausordnung gilt an jedem Veranstaltungstag, unabhängig vom jeweiligen Zeitplan und wird an allen Eingängen gut sichtbar angeschlagen. 

2 Geltungsdauer 

Jeder Besucher erklärt sich mit dem Kauf der Eintrittskarte, spätestens aber mit Betreten des Veranstaltungsgeländes, mit dieser Haus- und Platzordnung ausdrücklich einverstanden. Etwaige Widersprüche müssen rechtzeitig und schriftlich der Geschäftsleitung des Veranstalters zugehen. Diesem Schriftformerfordernis ist durch einfachen postalischen Briefwechsel Genüge getan. Die Kommunikation via E-Mail oder Fax erfüllt das Schriftformerfordernis nicht, solange sich der Empfänger nicht ausdrücklich auf die gleiche Art und Weise damit einverstanden erklärt. Die Haus- und Platzordnung gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Dauer der eigentlichen Veranstaltung, vom Einlassbeginn bis zum Ende der Veranstaltung, bis der letzte Besucher das Veranstaltungsgelände verlassen hat. 

3 Geltungsbereich 

Diese Hausordnung gilt während der Geltungsdauer gemäß Ziffer 2 für das gesamte im Zusammenhang mit der Veranstaltung benutzte Gelände. Zum Veranstaltungsgelände gehören sämtliche Bereiche, die während der Veranstaltung mit Tickets und/oder einer Akkreditierung zugänglich sind, einschließlich aller Ein- und Ausgänge, sowie sämtliche weitere offiziellen Bereiche und Einrichtungen (nachfolgend „Veranstaltungsgelände”). Diese Haus- und Platzordnung gilt nicht für Einsatzkräfte. 

4 Aufenthalte 

4.1  Unabhängig von der Akkreditierung dürfen sich im Veranstaltungsgelände junge Menschen erst ab dem im Wiener Jugendschutzgesetz festgelegten Alter allein aufhalten. 

4.2  Im Veranstaltungsgelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die dieses durch eine der Vereinzelungsschleusen zwischen dem Beginn des Einlasses und Ende des Programmes betreten und/oder eine Akkreditierung mit sich führen. Die Akkreditierung ist beim Betreten und innerhalb des Veranstaltungsgeländes auf Verlangen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen. Auf Verlangen ist mittels eines amtlichen Dokuments ein Identitätsnachweis zu erbringen. 

4.3  Nach Programmende am Veranstaltungstag, haben alle Besucher das Veranstaltungsgelände schnellstmöglich, längstens aber bis eine Stunde nach Programmende, wieder zu verlassen. 

4.4  Das Fahren und Parken mit und von Fahrzeugen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einer besonderen Ermächtigung des Veranstalters und auf den dafür vorgesehenen Zufahrten/Wegen gestattet. 

4.5  Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeit- versetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, das gesamte Veranstaltungsgelände bzw. Teilbereiche durch ein Videosystem zu überwachen und aufzuzeichnen. 

4.6  Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, erkennt an, dass sie, so nicht durch den Veranstalter schriftlich (Brief, Fax, Email) gestattet, Ton- und/oder Bildaufzeichnungen des gesehenen Programms nicht machen und/oder übertragen darf. Es ist strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial des Programms ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. 

4.7  Bei Verdacht dass Bild- und/oder Tonaufzeichnungen gemacht werden/wurden, muss der Besucher das aufgenommene Material vernichten oder an den Veranstalter übergeben und etwaiges verwendetes Equipment aus dem Veranstaltungsgelände entfernen. Personen, die sich weigern Material zu vernichten oder zu übergeben oder ihr Equipment außerhalb des Geländes zu verstauen werden gänzlich des Veranstaltungsgeländes verwiesen. 

5 Eingangskontrollen 

5.1  Jeder Besucher sowie jeder Akkreditierte ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes verpflichtet dem Sicherheits- und Ordnungsdienst, und auf Verlangen auch der Polizei, sein Ticket bzw. seine Akkreditierung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt. 

5.2  Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu überprüfen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums, oder wegen Mitführen von Waffen bzw. von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen, ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der durchsuchten Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. 

5.3  Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden vom Sicherheits- und Ordnungsdienst zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsgeländes gehindert. 

5.4  Personen, die bei vorigen Vorstellungen gegen diese Haus- und Platzordnung verstoßen haben, kann durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst das Betreten des Veranstaltungsgeländes untersagt werden. 

6 Veranstaltungsgelände

6.1  Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. 

6.2  Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, und des Rettungsdienstes, sowie Anweisungen über die Lautsprecheranlage, Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt, oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst bzw. der Polizei von dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden. 

6.3  Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet auf Anweisung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes bzw. der Polizei andere Bereiche als jene, in denen sich der Besucher gerade aufhält einzunehmen. 

6.4  Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes bzw. der Polizei ist Folge zu leisten. 

6.5  Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Leere Mehrwegbecher sind an allen Gastronomieständen gegen Rückerstattung des geleisteten Pfandes zurückzugeben. Ein Reinigungsdienst für den Innen- und Außenraum der Veranstaltungsstätte ist ständig verfügbar, um das Veranstaltungsgelände sauber zu halten. Nach der Veranstaltung wird das gesamte Veranstaltungsgelände komplett gereinigt. 

6.6  Während der gesamten Zeit der Veranstaltung wird das Veranstaltungsgelände ausreichend beleuchtet. Neben einer Sicherheitsbeleuchtung wird es ebenfalls durch die Bühnenbeleuchtung beleuchtet. 

6.7  Nach Beginn der Vorstellung dürfen Besucher nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Sicherheits- und Ordnungsdienstes auf ihre oder andere freie Plätze gehen. Der Zeitpunkt wird an den Veranstaltungsverlauf angepasst. 

6.8  In dem Veranstaltungsgelände gilt ein Ausschankverbot alkoholhaltiger Getränke an Personen unter 18 Jahren. Das Personal ist berechtigt eine Alterskontrolle anhand eines amtlichen Lichtbildausweises durchzuführen. 

7 Verbote 

7.1 Sofern nicht ausdrücklich durch den Veranstalter genehmigt, ist es untersagt, folgende Gegenstände in das Veranstaltungsgelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen. 

(a)  Waffen jeder Art 

(b)  Sachen und Gegenstände die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können – insbesondere auch Schirme aller Art, Helme und andere sperrige Utensilien 

(c)  Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus Aluminium, PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind 

(d)  Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände 

(e)  alkoholische Getränke aller Art, illegale Drogen und Stimulanzien aller Art 

(f)  rassistisches, fremdenfeindliches, politisch-radikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial 

(g)  Fahnen oder Schilder die größer sind als ein DIN A3 Blatt 

(h)  Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art 

(i)  Tiere, ausgenommen Blinden- und/oder Partnerhunde 

(j)  jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und Ähnliches, sowie promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art 

(k)  Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündlich sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge 

(l)  sperrige Gegenstände wie u.a. Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kinderwägen/Buggys, Kisten, Camelbacks/Trinkrucksäcke jeder Art, Zelte 

(m)  Elektro- oder Verbrennungsmotoren, ferngesteuerte Autos/Flugzeuge/Hubschrauber, insbesondere Überwachungsdrohnen 

(n)  Himmelslaternen/Wunschlaternen/Kong-Ming-Lampions 

(o)  größere Mengen von Papier und/oder Papierrollen 

(p)  mechanisch betriebene Lärminstrumente, wie z.B. Megafone, Gasdruckfanfaren 

(q)  Laser-Pointer 

(r)  Fotokameras mit einem abnehmbaren Objektiven oder einem Objektivdurchmesser von mehr als 4cm 

(s)  Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (insbesondere Action Cams) 

(t)  Laptops und Tablets 

(u)  Stative, Selfie-Sticks, Leinwände und Staffeleien 

(v)  Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte 

(w)  andere Objekte, die die Sicherheit und/oder das Ansehen des Künstlers oder der Veranstaltung beeinträchtigen könnten

7.2 Sofern nicht ausdrücklich (schriftlich per Brief, Fax oder Email) durch den Veranstalter genehmigt, ist es allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt: 

(a)  Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen, sowie andere promotionelle oder kommerzielle Aktivitäten ohne vorherige schriftliche (Brief, Fax, Email) Genehmigung durch den Veranstalter durchzuführen. 

(b)  Plätze einzunehmen, für die sie keine gültigen Tickets besitzen; 

(c)  mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten, insbesondere, wenn dies in Richtung anderer Personen erfolgt; 

(d)  Feuer zu entfachen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen; 

(e)  politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-radikale Aussagen oder Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten; 

(f)  sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten; 

(g)  eine bedrohliche Situation für das Leben oder die Sicherheit von einem selbst oder von anderen herbeizuführen, oder eine andere Person in irgendeiner Weise zu gefährden; 

(h)  zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen; 

(i)  nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Sessel, Bänke, Tische, Mauern, Umzäunung, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, mobile WC-Anlagen, Masten aller Art und Dächer oder ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen; 

(j)  Bereiche (z.B. Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten; 

(k)  Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen, zu versperren oder zu beeinträchtigen; 

(l)  bauliche Anlagen, Einrichtungen, Zäune oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; 

(m)  außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände durch das Wegwerfen von Gegenständen – Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. – zu verunreinigen; 

(n)  das Veranstaltungsgelände mit ferngesteuerten Flugobjekten, insbesondere Überwachungsdrohnen, auch nur teilweise, zu überfliegen; 

(o)  Himmelslaternen/Wunschlaternen/Kong-Ming-Lampions oder anderen ähnlichen Miniatur-Heißluftballons steigen zu lassen; 

(p)  Drogen zu konsumieren oder (entgeltlich oder unentgeltlich) weiterzugeben; 

(q)  Alkohol in übermäßigen Mengen zu konsumieren; 

(r)  außer in gesondert gekennzeichneten Bereichen, zu rauchen; 

(s)  Landesflaggen, egal aus welchem Material, aufzuhängen, irgendwo anzubringen oder in die Höhe zu halten; 

(t)  sich an s.g. Fan-Choreografien jeder Art zu beteiligen. 

7.3 Jede Zuwiderhandlung im Sinne dieser Haus- und Platzordnung wird wie folgt geahndet: 

(a)  Der Besucher wird des Veranstaltungsgeländes verwiesen. 

(b)  Der Veranstalter erteilt dem Besucher für die Dauer der Veranstaltung ein Haus- und Platzverbot. 

(c)  Die Rechte des Inhabers des Hausrechts – insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – bleiben unberührt.

(d)  Verletzungen der den Veranstaltungsteilnehmern für den Betrieb und die Benützung der Veranstaltungsstätte durch diese Haus- und Platzordnung auferlegten Handlungs- und Unterlassungspflichten sind gemäß § 32 Abs. 3 des Wiener Veranstaltungsgesetzes strafbar.

Für die Rechtsbeziehung zwischen den Kund:innen/Gästen/Partnern, etc. und der Lefor Oberbauer GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Die Lefor Oberbauer GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, um diese den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen dieser AGB werden den Kunden/Gästen auf den Homepages des “Wiener Kabarettfestivals” bekanntgegeben.